Nachlaßpflegschaft / Nachlaßverwaltung
Sicherungspflegschaft Das für die Praxis bedeutsamste Instrument der Nachlaßsicherung zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung ist die Sicherungspflegschaft. Mit ihr wird den noch unbekannten Erben ein Vertreter bestellt, dessen Aufgabe darin besteht,den Nachlaß in seinem Bestand zu sichern und zu erhalten,den Nachlaß zu verwalten unddie Erben zu ermitteln.Nachlaßverwaltung
Mit jedem Erbfall besteht für den Erben die Gefahr der Haftung für Nachlaßschulden und für die Nachlaßgläubiger die Gefahr der Entziehung ihrer bisherigen Haftungsgrundlage durch einen verschwenderischen Erben oder durch Zugriff seiner BGB-Gesetzgeber das Institut der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwaltung wird sowohl von der Wissenschaft als auch von der Praxis nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die ihr gerecht würde. Die Fränkische Gesellschaft für Erbrecht e. V. hat eine
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erstellt, die Nachlaßpflege praktizieren. |