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Rechtsprechung / Praktische Tipps
Hätten Sie gedacht, daß es sich lohnen kann, eine Erbschaft auszuschlagen?
Der Erlasser hinterläßt seine Ehefrau und zwei Kinder. Sein
Vermögen beträgt € 1.000.000,00. Als er und seine Frau geheiratet
hatten, hatten beide kein Vermögen. Die Ehefrau hat sich ausschließlich
um die Kinder gekümmert und kein eigenes Vermögen erworben.
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Kompetenter Rat zahlt sich aus. Was tun bei Überschuldung des Nachlasses? Mit dem Erbfall gehen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Erben
über. Ohne die genauen Verbindlichkeiten zu kennen, kann der Erbe plötzlich mit einem überschuldeten Nachlaß als auch seinem Eigenvermögen. Unter bestimmten Umständen kann die Haftung jedoch auf den Nachlaß beschränkt werden. Bei Überschuldung des Nachlasses muß daher folgendes bedacht werden:
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