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Coburger Tageblatt am Dienstag, 4. Mai
2004
Richtiges Vererben will gelernt sein
Erbrechtstage informierten über rechtliche Vorgaben / Höhe
der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab
Coburg Beim Geld hört die Freundschaft auf. Diese leidvolle Erfahrung
haben schon häufig Geschwister und andere Verwandte machen müssen, als
es um das Erben ging. Fehlende oder nicht eindeutige Testamente erschwerten
die Lage zusätzlich. Bei den dritten Erbrechtstagen in den Räumen der
Vereinigten Coburger Sparkassen (VCS) bauten fachkundige Referenten Informationsdefizite
ab und gaben Ratschläge.
Nach Angaben des Coburger Notars Dr. Jürgen Müller beschäftigt sich nur
rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung mit einem Testament. Der Anteil
ist für ihn zu gering. "Es gibt keinen günstigen Zeitpunkt, den Nachlass
zu regeln, der Tod ist nicht voraussehbar." Unkenntnis über Vorgaben des
Erbrechts sei weit verbreitet.
"Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die klar die Verteilung regelt, wenn
kein Testament vorliegt oder etwas unklar bleibt." Beispiel: Stirbt de
Ehemann, erbt seine Partnerin nicht allein, falls Kinder vorhanden sind.
Sie erhält 50 Prozent, die andere Hälfte müssen sich Töchter oder Söhne
teilen.
"Wem die gesetzliche Regelung nicht passt, der hat die Möglichkeit, sie
mait einem Testament oder einem Erbvertrag zu verändern." Im Unterschied
zum Testament dürfen beim Erbvertrag auch Dritte unterschreiben. Als Sonderform
für Ehegatten, seit kurzem auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften,
gibt es das gemeinschaftliche Testament. Dr. Müller wies aber darauf hin,
dass ein Widerruf der Unterschrift nicht möglich sein. "Nach dem Tod eines
Ehepartners kann der länger Lebende später seinen Teil der Vereinbarungen
nicht mehr verändern." Er verliere mit Abschluss des gemeinschaftlichen
Testaments seine Testierfähigkeit.
Der Notar stellte klar: "Ein Testament muss schriftlich abgefasst werden."
Das Datum dürfte nicht fehlen. Es sein von Bedeutung, wenn mehrere letzte
Verfügungen vorliegen. Eine zusätzliche Sicherheit sei, wenn der Verfasser
das Testament bei einem Notar hinterlegt. "Aber selbst dann kann er später
nein neues Testament schreiben", Dr. Jürgen Müller riet, nicht zu viel
Einzelheiten in ein Testament zu schreiben. "Es ist oft schwierig zu regeln,
wenn der Vererbende genau festlegen will, wer etwas bekommt." Die Erfahrung
zeige, dass dabei immer etwas auf der Strecke bleibe. "Streit ist dann
absehbar".
Rechtsanwalt Peter Lesch ist Vorsitzender der in Coburg ansässigen Fränkischen
Gesellschaft für Erbrecht, die für die Erbrechtstage verantwortlich zeichnete.
Er sprach über die Möglichkeiten und Tücken des Pflichtteilsrechts beim
Erben. an Hand von Fällen aus der Praxis machte er deutlich, was zur Erbmasse
gehört und welche Anteile das Gesetz vorsieht. Im Einzelfall sei es für
den Laien ohne rechtlichen Beistand oft schwer, die Verteilung auf die
Erben zu durchschauen.
Andreas Barkey, Finanzwirt und Steuerberater, setzte sich mit steuerlichen
Bedingungen beim Erben auseinander. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt
vom Grad der Verwandtschaft zum Verstorbenen ab. "Je näher die Verwandtschaft
ist, um so niedriger ist die Steuerklasse und um so höher der Freibetrag."
Grundvermögen habe gegenüber Geldvermögen einen Vorteil: Der Fiskus nehme
zum Beispiel bei Grundstücken nur 60 Prozent des wirklichen Wertes an,
beim Geld dagegen 100 Prozent. Wenn ein Verstorbener Betriebsvermögen
vererbt, gewähre das Finanzamt einen zusätzlichen Freibetrag.
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Coburger Seniorenmagazin: MAURITIUS
Ausgabe 4 Februar 2002


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Coburger Tageblatt am Donnerstag, 6. April
2000
Gernerationengespräch löst Probleme
Umfangreiche Themenbewältigung bei 1. Coburger Erbrechtstagen der Fränkischen
Gesellschaft für Erbrecht COBURG.
Das
Erbrecht ist kompliziert. Wie kompliziert, das machte Peter Lesch, Vorsitzender
der Fränkischen Gesellschaft für Erbrecht (Sitz: Coburg) bei einer Veranstaltung
im vollbesetzten Saal des Hotels "Goldene Traube" deutlich.
Die Gesellschaft wurde vor rund einem Jahr gegründet. Mitglieder
können Rechtsanwälte werden, die bei einem deutschen Gericht seit mindestens
drei Jahren zugelassen sind. Zur Zeit plant die Organisation in sämtlichen
größeren Städten Frankens Erbrechtstage. Der erste fand in Coburg in Zusammenarbeit
mit der Coburger Bank statt. Das Thema hieß "Sinnvolle Vermögens- und
Unternehmensnachfolge".
Lesch hatte einen weten Bogen gespannt. Ganz dringend riet er, dass Kinder
und Eltern ein sogenanntes Generationengespräch führen sollten. Im Mittelpunkt
sollte das Interesse der Eltern nach Sicherheit Liquidität und Versorgung
stehen. In der Regel, so Lesch, täten sich Kinder schwer, sich anzubieten,
nötogenfalls durch eigenen Beitrag für Liquidität und Versorgung der Eltern
zu sorgen.
Aus einem offenen und ehrlich geführten Gespräch erwachse erstmals ein
Verständnis bei den Kiindern für die Schwierigkeit einer Gestaltung der
Erbregelung aus der Sicht der Eltern.
Ein schwieriges Thema ist auch die Erbeinsetzung, bei der leicht Fehler
gemacht werden können. "Zum Nachfolger meines Betriebes bestimme ich einen
meiner Söhne. Meine Ehefrau soll festlegen, ob Hans oder Max Nachfolger
wird." Solche Testamente bekommt Peter Lesch nach eigenen Aussagen öfter
vorgelegt. "diese Regelung ist unwirksam", stellte er unmissverständlich
fest. Gültig hingegen wäre die Aussage "Zum Nachfolger meines Betrieben
bestimme ich einen meiner Söhne (Hans oder Max). Derjenige soll Nachfolger
werden, der bei der Ausbildung zum Meister mit dem besten Ergebnis ageschnitten
hat."
Manchem Besucher schwirrte der Kopf, als er von Vor- und Nacherbschaft,
Ersatznacherbenbestimmung, Vor- und Nacherbschaft bei Personengesellschaften,
Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung und vielem mehr hörte.
Die Erbrechtstage werden an den beiden Montagen, 10. und 17. April, jeweils
ab 19 Uhr im Hotel "Goldene Traube" fortgesetzt. Am 10. April spricht
der Coburger Finanzamtsdirektor Hans Beyer über "Steuergünstig Verschenken
und Vererben" und am 17. April der 2. Vorsitzende der Gesellschaft für
Erbrecht, Rechtsanwalt Paul Hubmann (Herzogenaurach), über "Erbfall- was
nun?".
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Coburger Tageblatt am Donnerstag,
30. März 2000
Rechtzeitig
sichern: Firmennachfolge
COBURG.
Die frühe und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge wie auch Vermögensübertragung
im privaten Bereich sind Garant einer generationsüberdauernden Vermögenssicherung.
Wie dies zu bewerkstelligen ist, wird der Coburger Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann
Peter Lesch am Montag, 3. April, ab 19 Uhr im Hotel "Goldene Traube",
Viktoriabrunnen 2, erläutern. Lesch ist Mitbegründer und Vorsitzender
der vor fast einem Jahr gegründeten "Fränkischen Gesellschaft für Erbrecht".
Mit den 1. Coburger Erbrechtstagen, die zusammen mit der Coburger Bank
veranstaltet werden, trit der Verein erstmals an die Öffentlichkeit. Weitere
Voträge sind für die Montage 10. und 17. April, geplant, ebenfalls jeweils
ab 19 Uhr im Hotel "Goldene Traube". Am 10 April spricht der Direktor
des Finanzamtes Coburg, Hans Beyer, über "Steuergünstig Verschenken und
Vererben" und am 17. April Leschs Vertreter, der Herzogenauracher Rechtsanwalt
Paul Hubmann, über "Erbfall - was nun?" Zu allen Veranstaltungen ist der
Eintritt frei.
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Coburger
Tageblatt am Mittwoch, 10. November 1999:
Rat
und Tat im Erbfall
COBURG. Die
Zahl der Erbfälle steigt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in
den kommenden Jahren ebenso rasch wie das Volumen der vererbten Vermögen.
Einen neue Gesellschaft will für Informationen sorgen.
Die Fränkische Gesellschaft
für Erbrecht hat ihren Sitz in Coburg. Sie hat sich zum Ziel gemacht, die
interessierte Bevölkerung über sinnvolle Vermögensübertragung zu informieren.
So soll negativen Folgen des Generationswechsels vorgebeugt werden, die
bis hin zu Unternehmens- zusammenbrüchen reichen können. Vorsitzender des
Vereins ist Rechtsanwalt und Diplomkaufmann Peter Lesch (Coburg), stellvertretender
Vorsitzender Rechtsanwalt Paul Hubmann (Herzogenaurach). Für das kommende
Jahr sind eine Reihe von Info-Veranstaltungen geplant.
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